Hände waschen, bitte!

Welthändehygienetag
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Welthändehygienetag
Wer mehrmals täglich die Hände ausreichend lange und gründlich mit Seife wäscht, mindert das Risiko der Ansteckung mit Krankheiten. DÄV/Boell
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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erinnert an Händehygiene als wirksamen Schutz vor Infektionskrankheiten.

Die Aufforderung zum Händewaschen begleitet uns von Kindertagen an. Denn regelmäßiges und gründliches Händewaschen schützt vor Infektionen. So einfach die Botschaft, so klar ihr Nutzen: Wer sich richtig die Hände wäscht, schützt sich und andere vor Krankheitserregern. Anlässlich des Welthändehygienetages am 5. Mai 2018 erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an diese wirksame Maßnahme mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko durch gründliche Händehygiene zu reduzieren.

Wer mehrmals täglich die Hände ausreichend lange und gründlich mit Seife wäscht, mindert das Risiko der Ansteckung mit Krankheiten, die über sogenannte Tröpfchen- oder Schmierinfektionen übertragen werden können.

Die BZgA weist auf fünf einfache Regeln für wirksames Händewaschen hin:

1. Anfeuchten der Hände unter fließendem, sauberem Wasse
2. Einseifen der Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Handflächen und Handrücken
3. Gründliches Einschäumen der Hände, mindestens 20 bis 30 Sekunden
4. Abwaschen von Seife, Schmutz und Krankheitserregern unter fließendem Wasser
5. Sorgfältiges Abtrocknen mit einem sauberen Tuch

 
Insbesondere Kinder sind – aufgrund ihres noch reifenden Immunsystems, aber auch wegen ihrer zahlreichen Kontakte und der körperlichen Nähe zu anderen Kindern – sehr häufig von Infekten betroffen. Das frühzeitige Erlernen geeigneter Hygienemaßnahmen ist deshalb zum Schutz vor Infektionskrankheiten besonders wichtig.
 
Die BZgA stellt Steckbriefe zu 26 wichtigen Krankheitserregern wie beispielsweise Noroviren, Legionellen und Salmonellen zur Verfügung. Sie stehen in sechs Sprachen zum Download bereit.
 
Mehr Informationen rund um den Infektionsschutz und Hygienetipps für den Alltag sowie Informationsfilme und Grafiken sind online abrufbar.

Quelle: BZgA, 2.5.2018

 

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