Große Offenheit gegenüber „Social Freezing“

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Ab Mai 2019 können Krebspatienten ihre Ei- oder Samenzellen auf Kosten der Krankenkassen einfrieren lassen. Rund 45 Prozent der Bevölkerung befürworten die „Kryokonservierung“ auch aus sozialen Gründen („Social Freezing“).

US-amerikanische Unternehmen wie Apple und Facebook haben das „Social Freezing“ vor einigen Jahren bekannt gemacht. Bei der „Kryokonservierung“ können jüngere Frauen ihre Keimzellen einfrieren lassen, um die Schwangerschaft – etwa aus Karrieregründen – auf einen biografisch späteren Zeitpunkt zu verschieben. Auch in Deutschland ist diese Methode inzwischen weitgehend akzeptiert: 46 Prozent der Frauen und 43 Prozent der Männer halten das „Social Freezing“ für eine gute Lösung. Das ergab eine aktuelle repräsentative Bevölkerungsumfrage im Auftrag der IKK classic mit 1.000 Teilnehmern im Alter von 20 bis 50 Jahren.

Bei einer medizinischen Indikation wie etwa einer Krebserkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab Mai 2019 die Behandlungskosten für eine Kryokonservierung – eine Leistung, die knapp die Hälfte der Befragten auch auf gesunde Versicherte ausweiten möchte. Rund 40 Prozent sprachen sich für eine komplette oder teilweise Kostenübernahme durch die Kassen aus, rund ein Fünftel sieht hier den Staat in der Pflicht, lediglich 13 Prozent die Arbeitgeber (Mehrfachnennung).

Kostenübernahme durch die Krankenkassen sehen die Befragten kritisch

Auch beim Thema künstliche Befruchtung vertraut die Mehrheit der Befragten den Möglichkeiten der modernen Medizin: 51 Prozent würden diese im Fall eines unerfüllten Kinderwunsches persönlich in Anspruch nehmen, 63 Prozent befürworten die Methode grundsätzlich, lediglich drei Prozent sind strikt dagegen. Dabei ist die Zustimmung bei jüngeren Frauen am größten. Für 63 Prozent der 20- bis 25-Jährigen, 74 Prozent der 26- bis 30-Jährigen und 59 Prozent der 31- bis 40-Jährigen käme eine künstliche Befruchtung infrage, bei den 41- bis 50-Jährigen sind es 34 Prozent.

Die gesetzlichen Regelungen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen sehen die Befragten dagegen teilweise kritisch. Aktuell erhalten nur Ehepaare Zuschüsse für die ersten drei Behandlungsversuche. Vor allem die Beschränkung auf verheiratete heterosexuelle Paare möchte die Mehrheit lockern. 54 Prozent befürworten eine Kostenübernahme für unverheiratete Paare, 45 Prozent meinen, dass lesbische Paare ebenfalls darauf Anspruch haben sollten, 26 Prozent wollen, dass sich die Kassen auch an den Behandlungskosten alleinstehender Frauen beteiligen.

Mehrheitlich einverstanden sind die Befragten mit den aktuellen Bestimmungen zum Mindestalter von 25 Jahren, auch an den Altershöchstgrenzen für Frauen (40 Jahre) und Männer (50 Jahre) möchten 44 Prozent festhalten.



Quelle: IKK classic, 16.04.2019

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