Fipronilrückstände in 116 Proben

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Kli
Fipronil
Von August bis Oktober 2017 wurden 903 Proben verarbeiteter Produkte mit einem hohen Eigehalt von den Überwachungsbehörden in den Bundesländern auf Fipronil untersucht. Olena Mykhaylova/Fotolia
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Durch die illegale Anwendung eines fipronilhaltigen Schädlingsbekämpfungsmittels mussten im vergangenen Spätsommer europaweit Eier zurückgerufen und vernichtet werden. In 116 Proben (13 %) konnten dabei Fipronilrückstände nachgewiesen werden.  

Im Juli 2017 wurden über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) zahlreiche Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts für das Insektizid Fipronil in Eiern und Geflügelfleisch gemeldet. Als Eintragsquelle für Fipronil wurde das Reinigungs- und Desinfektionsmittel einer niederländischen Firma ermittelt, welches hauptsächlich in Belgien und den Niederlanden, aber auch in Deutschland eingesetzt worden war.

Schon während des Fipronil-Geschehens hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, neben Eiern und Geflügelfleisch auch Lebensmittel mit hohem Eigehalt zu kontrollieren. Im Rahmen des bereits bestehenden Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2017 wurde daher kurzfristig ein Sonderprogramm zur risikoorientierten Untersuchung von Ei Verarbeitungsprodukten und eihaltigen Tiefkühlprodukten initiiert.

Von August bis Oktober 2017 wurden 903 Proben verarbeiteter Produkte mit einem hohen Eigehalt von den Überwachungsbehörden in den Bundesländern auf Fipronil untersucht. Die Proben, unter anderem Spätzle, Eierkuchen, Eierplätzchen, Eierlikör und Mayonnaise, wurden sowohl bei Herstellern als auch im Einzelhandel genommen.

Gesundheitlich unbedenkliche Konzentration

In 116 Proben (13 %) konnten dabei Fipronilrückstände nachgewiesen werden. In der Kategorie Halbfertigerzeugnisse, unter die auch Erzeugnisse wie Eipulver oder Flüssigei fallen, wurde der höchste Anteil an Proben mit Fipronilnachweis gemeldet (25 % der Proben). Diese Erzeugnisse werden in der Regel noch weiterverarbeitet. Bei alkoholischen Getränken (zum Beispiel Eierlikör) konnten in 17 % der untersuchten Proben Rückstände von Fipronil ermittelt werden. Die geringsten Nachweisquoten wurden für die Kategorien Feinkost (8 %) und Fertiggerichte (6 %) gemeldet.

Anders als bei den Primärprodukten Eier und Geflügelfleisch existiert für verarbeitete Produkte kein gesetzlicher Höchstgehalt für Fipronilrückstände. Vielmehr ist eine Umrechnung auf die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Ei-Menge notwendig.

Im Zuge des Fipronil-Geschehens 2017 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Risiken bewertet, die durch den Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern hergestellten Lebensmitteln möglicherweise entstehen können. Die im BÜp-Sonderprogramm ermittelten Rückstandswerte lagen alle deutlich unterhalb der Konzentration, die das BfR als gesundheitlich bedenklich einstuft.

Weiterführende Informationen

–  Bericht zum Programm 1.6 „Untersuchung von Fipronil in Ei-Verarbeitungsprodukten und eihaltigen Tiefkühlprodukten“ aus dem Bundesweiten Überwachungsplan 2017
–  Informationen des BfR zu Fipronil

Quelle: BVL, 4.4.2018

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