Feuerwerk: Weniger, aber dafür schwerere Unfälle?

Befürchtungen der Notärzte
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Jag_cz – Fotolia
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Notärzte warnen vor dem Zünden nicht erlaubter Böller und Feuerwerke zu Silvester: „Das könnte in diesem Jahr besonders gefährlich werden“, sagt Professor Dr. Jan-Thorsten Gräsner, selbst erfahrener Notarzt und Sprecher des „Arbeitskreises Notfallmedizin“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI).

Professor Dr. Jan-Thorsten Gräsner rechnet wegen des coronabedingten Feuerwerk-Verbots mit deutlich weniger Silvester-Unfällen: Notärzte und Rettungswagen zum Jahreswechsel im Dauereinsatz oder volle Notaufnahmen seien diesmal weniger wahrscheinlich. Wenn aber in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper gezündet würden, könnte es bei den wenigen Unfällen zu schwereren Verletzungen kommen: „Die Sprengwirkung solcher Produkte ist oft unbekannt oder unkalkulierbar“, warnt Gräsner. Nicht nur der Nutzer selbst, sondern auch Umherstehende - und hier besonders Kinder - könnten verletzt werden. Zu denken sei hier an schwere Verletzungen und Verbrennungen der Gliedmaße, des Gesichtes und der Augen, aber auch an Schädigungen des Gehörs durch extrem laute Explosionen.

An Böller-Verbot halten

Im Namen tausender Notärzte auf den Rettungswachen und in den Notaufnahmen bittet Gräsner deshalb darum, sich unbedingt an das Böller-Verbot in diesem Jahr zu halten! Auch selbstgebastelte Sprengkörper könnten eine große Gefahr darstellen. Nicht selten komme es hier schon bei der Herstellung im heimischen Keller oder in der Garage zu Unfällen mit schlimmen Folgen.

Angesichts der angespannten Situation in den Krankenhäusern und der überfüllten Intensivstationen in vielen Kliniken, sei man froh über jeden Patienten weniger, macht der DGAI-Experte deutlich. Die Lage dürfe aber definitiv nicht dazu führen, dass Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt zuweilen Angst hätten, den Notruf zu wählen oder ins Krankenhaus zu gehen: „Dieser Jahreswechsel erfordert von allen ein besonders rücksichtsvolles Verhalten!“

Quelle: DGAI/BDA

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