Empfehlungen bezüglich der Philips-Rückrufnachricht

Philips
lz
Empfehlungen bezüglich der Philips-Rückrufnachricht
BiPAP A40 EFL © Philips
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB), der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und -medizin (DGSM) und dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) eine Stellungnahme bezüglich der Philips-Rückrufnachricht veröffentlicht.

Die Firma Philips Respironics hatte am 17. Juni 2021 eine Sicherheitsmitteilung herausgegeben, nach welcher der in den CPAP-Geräten und Beatmungsgeräten benutzte polyesterbasierte Polyurethanschaum theoretisch zweierlei Probleme verursachen kann: Zum einen können sich Partikel lösen und in die Atemwege gelangen, zum anderen enthält der Schaum Chemikalien, die eingeatmet werden können. Die Verbände empfehlen nach enger Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) folgendes Vorgehen (siehe Link). Es wird grundsätzlich davon abgeraten, dass Patientinnen oder Patienten ihre Therapie ohne Absprache mit ihren behandelnden Ärztinnen oder Ärzten verändern oder beenden. Es sollte immer die konkrete Vorgehensweise beim einzelnen Patienten zwischen dem Patienten und Ärzten abgewogen werden.

Weitere Informationen unter bit.ly/3yzwQfM

Entnommen aus MTA Dialog 8/2021

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige