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Die neuen Datenschutzregelungen aus Arbeitnehmersicht

DSGVO
Elske Müller-Rawlins
Die neuen Datenschutzregelungen aus Arbeitnehmersicht
© tanaonte – stock.adobe.com
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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit. Sie präzisiert die bereits geltenden Vorgaben auch in Deutschland.

Eine Nutzung personenbezogener Daten ist danach nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder die-/derjenige, dessen Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt. Die Einwilligung sollte aus Beweisgründen schriftlich vorliegen.

Zu den personenbezogenen Daten, die ein Arbeitgeber erheben, nutzen und speichern darf, zählen die Daten, die der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Pflichten als Arbeitgeber benötigt (zum Beispiel Name, Anschrift, Krankenkasse, Steuer-Identifikationsnummer, Familienstand, Beruf, Qualifikation, Einsatzfähigkeit et cetera).

Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen insbesondere die Neuregelung von § 26 BDSG sowie die folgenden Punkte beachten:

1.  Der Arbeitgeber muss Sie als Beschäftigte und Bewerber/-in umfassend darüber…

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