Die Grundeingruppierung von MTA

Vergütung von MTA und Urteile der Arbeitsgerichte
Elske Müller-Rawlins
Die Grundeingruppierung von MTA
© Ekachai Lohacamonchai – iStock
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In der Rechtsprechstunde gibt es immer wieder Anfragen, welche Grundeingruppierung für MTA, insbesondere nach Abschluss ihrer Ausbildung, angemessen ist.

Grundeingruppierung von MTA

Grundsätzlich ist die Vergütung, sofern der Arbeitgeber keine Tarifbindung hat, Verhandlungssache und hängt von den Tätigkeiten ab, die Sie ausüben und deren Zeitanteil an Ihrer Gesamttätigkeit oder bei der Leitung von der Anzahl der Unterstellten oder bei Lehrkräften von der Qualifikation. Auch der bei den MTA-Berufen bestehende Fachkräftemangel verbessert in der Regel Ihre Verhandlungsposition.

Ist keine Vergütung benannt, gilt die taxmäßige Vergütung, die in der Regel aus den für die Branche bestehenden Tarifverträgen abgeleitet wird und auch für Verhandlungen bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern als Richtwert zugrunde gelegt werden kann.

Generell empfehlen wir eine Grundeingruppierung, entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen, in mindestens die…

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