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Delegation von ärztlichen Leistungen an MTA

Neues aus der Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins
Delegation von ärztlichen Leistungen an MTA
Punktion wird hier falsch durchgeführt. Die Spitze der Braunüle zeigt immer Richtung Herz. Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass die Delegationsfähigkeit auch gegeben sein muss, d.h. u.a. die Gewährleistung der fachlichen und charakterlichen Zuverlässigkeit der Hilfskraft. © Photographee.eu – stock.adobe.com
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Der Bundesgerichtshof (VersR 1975, 1371) hat zur Delegation schon früh festgehalten: „Die Verwendung nicht ärztlicher Hilfspersonen ist aus der modernen Medizin und insbesondere aus dem heutigen Klinikwesen nicht wegzudenken.

Es ist auch unvermeidlich, dass diesen Hilfspersonen im Einzelfall ein hohes Maß von Verantwortung zufällt – so im gesamten Bereich der Aseptik, bei hoch entwickelten technischen Geräten, deren Funktion verlässlich oft nur von einem Techniker zu kontrollieren ist, oder bei der Bereitstellung von Medikamenten und anderen Chemikalien. In allen diesen Bereichen ist dem Arzt ein persönliches Tätigwerden im Einzelfall teils aus Gründen der wirtschaftlichen Arbeitsteilung nicht zumutbar, teils auch wegen der Grenzen seiner fachlichen Kenntnisse gar nicht möglich. Damit kann sich eine Pflicht des Arztes, solche Tätigkeiten im Einzelfall persönlich auszuüben, nicht schon aus der Schwere der Gefahren ergeben, die eine unsachgemäße Ausführung mit sich bringen kann. Ein persönliches Eingreifen des…

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