COVID-19: Mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

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COVID-19: Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
COVID-19: Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit Halfpoint, stock.adobe.com
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Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger bis Ende Juni 13.601 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Diese Meldungen führten dazu, dass die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um rund 24 Prozent von 41.723 auf 51.789 stiegen. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten also leicht zurück. Mit Stand vom 25. September 2020 haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen 19.573 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit COVID-19 an die DGUV gemeldet. Rund 11.300 davon sind bislang entschieden. In 8.545 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt. Zu beachten ist, dass Verdachtsanzeigen die Unfallversicherungsträger selbst mitunter verzögert erreichen. Die Statistiken bilden also nicht das aktuelle Erkrankungsgeschehen ab.

Quelle: DGUV

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