Appell an Bundeskanzlerin Merkel

Pflegeberufsgesetz
Kli
Pflege
In der Stellungnahme wird die Verkürzung auf die sogenannte Generalisierung kritisiert. Fotolia/drubig-photo
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In einer gemeinsamen Stellungnahme appellieren Expertinnen an die Bundeskanzlerin sowie an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien, das Pflegeberufsgesetz zu retten.

Im Frühjahr 2016 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterzeichnet. Das Gesetz ist allerdings bei den Beratungen im Bundestag ins Stocken geraten. Vier Pflegeexpertinnen, die seit Beginn des Jahres das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundesfamilienministerium bei der Entwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum neuen Pflegeausbildungsgesetz unterstützen, haben sich deshalb nun zu Wort gemeldet.

In einem gemeinsam verfassten, offenen Brief und einer Stellungnahme appellieren sie an die Bundeskanzlerin sowie an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien, die Reform zu retten. Ingrid Darmann-Finck vom Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen erläutert als eine der Initiatorinnen: „Die Ausbildungsreform ist eine notwendige Konsequenz des soziodemografischen Wandels, und sie dient der langfristigen und dauerhaften Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Wenn sie jetzt scheitert, stehen wir für längere Zeit mit leeren Händen da!“

Neben Darmann-Finck gehören dem Expertinnen-Team noch Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung aus Köln, Barbara Knigge-Demal von der Fachhochschule Bielefeld sowie Sabine Muths, ebenfalls von der Universität Bremen, an. In ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme kritisieren die Expertinnen vor allem die Verkürzung der Debatte um die Pflegeberufereform auf die sogenannte Generalisierung, also die Zusammenführung der bestehenden drei Berufe für Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege zu einem neuen Pflegeberuf.

Sie betonen weitere, wichtige Innovationspotenziale der geplanten Pflegeausbildung. Dazu zählen die im Gesetz festgelegten ausschließlich den Absolventen der Ausbildung vorbehaltenen Tätigkeiten sowie die Möglichkeit der Erweiterung des Kompetenzprofils um die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten. Hundenborn ergänzt: „Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist außerdem erstmals die Möglichkeit flächendeckender, primärqualifizierender Pflegestudiengänge geregelt. International ist durch Studien ja gut belegt, dass studierte Pflegefachpersonen für eine verbesserte Patientensicherheit sorgen können.“
 

Quelle: idw/Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., 21.11.2016

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