Antwort des Petitionsausschusses vom 30. Januar 2020

Neues aus der Berufspolitik
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Antwort des Petitionsausschusses vom 30. Januar 2020
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird demnächst das Anliegen des DVTA beraten. © Deutscher Bundestag/Marco Urban
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Der Petitionsausschuss wird das Petitionsanliegen über die Novellierung des MTA-Gesetzes und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung geben.

Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat dem DVTA mitgeteilt, dass für die parlamentarische Beratung des Petitionsanliegens über die Novellierung des MTA-Gesetzes und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellt wird, die von mindestens zwei Berichterstattenden der Regierungspartei geprüft wird. Dann wird der Petitionsausschuss das Petitionsanliegen beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung geben. Der Beschluss des Bundestages wird dem DVTA mitgeteilt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Entnommen aus MTA Dialog 3/2020

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