Ärztliche Feindiagnostik ist kein Babyfernsehen

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Während der Schwangerschaft sind in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. romaset - stock.adobe.com
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Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) betont die Ungefährlichkeit von Ultraschalluntersuchungen und weist auf die Notwenigkeit der Feindiagnostik bei potenziellen Fehlbildungen hin.

Entwickelt sich das Baby gut im Bauch und ohne Fehlbildungen? Ist genügend Fruchtwasser vorhanden und liegt der Mutterkuchen richtig? Antworten auf diese Fragen geben drei Ultraschalluntersuchungen, die während der Schwangerschaft in der Regel vorgesehen sind. Auch zwischen diesen Terminen kann es medizinisch sinnvoll sein, den Verlauf der Schwangerschaft per Ultraschall zu kontrollieren. Reines Babyfernsehen, das nur der Betrachtung des Ungeborenen dient und zunehmend auf dem freien Gesundheitsmarkt angeboten wurde, ist seit Jahresbeginn durch die neue Strahlenschutzverordnung verboten. Das hat viele Schwangere verunsichert und den Ultraschall unter Generalverdacht gestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) betont die Ungefährlichkeit von Ultraschalluntersuchungen und weist auf die Notwenigkeit der Feindiagnostik bei potenziellen Fehlbildungen hin.

Anders als andere bildgebende Verfahren wie Röntgen oder Computertomografie (CT) sind Ultraschalluntersuchungen nicht mit einer Strahlenbelastung verbunden. „Die Technik – egal ob als 3-D-, 4-D-, Doppler- oder Duplex-Ultraschall – arbeitet ausschließlich mit Schallwellen“, erläutert PD Dr. med. Kai-Sven Heling, DEGUM-Experte und Pränataldiagnostiker in Berlin. Dass ihre Anwendung in der Strahlenschutzverordnung geregelt werde, sei daher zunächst einmal irreführend und könne Patientinnen unnötig beunruhigen. „Dennoch war es gut, die zunehmende kommerzielle, nicht medizinisch begründete Anwendung der Schwangerschaftssonografie – also das sogenannte Babyfernsehen – zu unterbinden“, so Heling. Diese müsse klar vom diagnostischen Ultraschall abgegrenzt werden, der immer von einem Arzt durchgeführt werde.

„Kein Hinweis auf eine Gesundheitsbelastung für den Feten"

Ultraschalluntersuchungen am ungeborenen Kind werden seit Jahrzehnten intensiv wissenschaftlich erforscht und seit mehr als 40 Jahren breit angewendet. „Dabei konnte in keiner einzigen Studie ein Hinweis auf eine Gesundheitsbelastung für den Feten gefunden werden“, betont Heling. Die einzige theoretisch mögliche Auswirkung auf das untersuchte Gewebe sei eine leichte Temperaturerhöhung – und zwar nur bei der gepulsten Dopplersonografie am Ort der Untersuchung, so Heling weiter. Das bedeutet: Eine Temperaturerhöhung ist nur bei langandauernden Untersuchungen mit dem sogenannten gepulsten Doppler-Ultraschall denkbar, einer speziellen Methode, die zur Messung des Blutflusses etwa in der Nabelschnur oder in der Plazenta eingesetzt werde.

„Bei diesen sehr spezifischen Fragestellungen wird zum einen meist nicht der Fetus selbst beschallt“, ergänzt der DEGUM-Experte. „Zum anderen dauert die Untersuchung in der Regel nur wenige Sekunden.“ In dieser kurzen Zeit würden im untersuchten Gewebe keine, oder nur sehr geringe Temperaturanstiege erreicht, die keinesfalls über denen bei Fieber oder körperlicher Anstrengung liegen. Eine Gefährdung für den Feten sei deshalb selbst bei diesen Anwendungen ausgeschlossen. Amerikanischen und europäischen Leitlinien zufolge ist der sogenannte TI-Wert (thermischer Index) unter 0,7 vollkommen unbedenklich. „Jeder Untersucher kann sein Ultraschallgerät so programmieren, dass man generell mit einer geringen Sendeleistung arbeitet“, erklärt Heling, so blieben sogar beim gepulsten Doppler die TI-Werte unter der kritischen Schwelle.

Ein wertvolles diagnostisches Instrument

Feindiagnostische Ultraschalluntersuchungen, die über die drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Termine hinausgehen, werden nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn sich bei den Routineuntersuchungen Auffälligkeiten zeigen oder eine Risikoschwangerschaft vorliegt; in allen anderen Fällen müssen sie als individuelle Zusatzleistungen (IGeL) von der Patientin selbst gezahlt werden. „Damit stehen sie in den Augen vieler Patientinnen auf einer Stufe mit dem nun verbotenen Babyfernsehen“, sagt Prof. Dr. Peter Kozlowski, Düsseldorfer Pränataldiagnostiker und Mitglied der DEGUM-Kommission „Ultraschall in der Praxis“.

Anders als die kommerziellen Angebote sei die sonografische Feindiagnostik in den Händen eines erfahrenen Arztes jedoch ein wertvolles diagnostisches Instrument. Bei der frühen Organdiagnostik im ersten und der Feindiagnostik im zweiten Schwangerschaftsdrittel könne die körperliche Entwicklung des Kindes genauer beurteilt und Hinweise auf Fehlbildungen oder Erkrankungen zuverlässiger entdeckt werden.

Forderung nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog

Für zusätzliche Verunsicherung sorge die neue Strahlenschutzverordnung durch die Formulierung, laut der ein Fetus bei Ultraschallanwendung zu nichtmedizinischen Zwecken „nicht exponiert werden“ darf. „Wie man an Reaktionen, vor allem in den sozialen Medien, ablesen konnte, hat das zu dem Eindruck geführt, Ultraschall sei gefährlich“, so Kozlowski. Zum einen gelte es daher nun, den Schwangeren die unbegründete Sorge vor einer möglichen Belastung oder gar Gefährdung des Fetus zu nehmen. Zum anderen müsste die sonografische Feindiagnostik klarer vom nichtmedizinischen Babyfernsehen abgegrenzt werden. Ein deutliches Signal in diese Richtung wäre es, so die DEGUM-Experten, wenn die feindiagnostischen Untersuchungen für alle Schwangeren auch ohne besondere Indikation in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen würden.

Quelle: DEGUM, 26.04.2021

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