Änderung der Satzung beschlossen

Jahreshauptversammlung des DVTA am 9. April 2016
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Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung wurde eine Änderung der Satzung verabschiedet, mit der der DVTA künftig noch besser Ihre Interessen wahrnehmen kann. Herzstück der neuen Satzung ist eine neue Organisationsstruktur.

Am 9. April 2016 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des DVTA statt. Es wurde eine Änderung der Satzung verabschiedet, mit der der DVTA künftig noch besser Ihre Interessen wahrnehmen kann. Herzstück der neuen Satzung ist eine neue Organisationsstruktur, die Sie auf einen Blick in der nachstehenden Aufstellung sehen und die wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Der Vorstand wird auf fünf Mitglieder verjüngt und besteht aus:

  • einer/einem Präsident/-in der Fachrichtung Laboratoriums-/Veterinärmedizin
  • einer/einem Präsident/-in der Fachrichtung Radiologie/Funktionsdiagnostik
  • einer/einem Stellvertreter/-in der Fachrichtung Laboratoriums-/Veterinärmedizin
  • einer/einem Stellvertreter/-in der Fachrichtung Radiologie/Funktionsdiagnostik
  • einer/m Schatzmeister/-in.

Die Besonderheit des DVTA im Vergleich zu anderen Berufsverbänden ist die Vereinigung der vier MTA-Berufe unter einem Dach. Die fachlichen und berufspolitischen Interessen der MTA-Berufe vertreten künftig sechs Fachvertretungen, die dem Bundesvorstand beratend zur Seite stehen:

  • Fachvertretung Laboratoriumsmedizin
  • Fachvertretung Radiologie
  • Fachvertretung Funktionsdiagnostik
  • Fachvertretung Veterinärmedizin
  • Fachvertretung internationale Verbände und Vereinigungen Laboratoriumsmedizin
  • Fachvertretung internationale Verbände und Vereinigungen Radiologie.

Die Mitglieder des DVTA haben die Möglichkeit, sich in die Fachvertretungen durch aktive Mitarbeit einzubringen. Darüber hinaus wird die Arbeit der Fachvertretungen wie auch des Bundesvorstands durch Projektgruppen unterstützt. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, eine Projektgruppe zu aktuellen Themen zu beantragen und darin auch mitzuwirken. Mitglieder können sich auch aktiv in die Arbeit der Landesvertretungen einbringen.

Die Umsetzung der neuen Struktur des DVTA erfolgt auf der Hauptversammlung 2017. Dort werden der Bundesvorstand sowie die Fachvertretungen Internationale Verbände gewählt und die Sprecher/-innen der Fachvertretungen Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bestätigt.

Infolge der neuen Satzung musste auch die Geschäftsordnung an die neue Struktur angepasst werden. Sobald die Satzung beim Vereinsregister eingetragen ist, können Sie die neuen Fassungen auf der Homepage lesen.

Beitragserhöhungen sind nie populär, aber die Hauptversammlung musste auch darüber beraten. Wie in allen anderen Bereichen des Lebens muss auch ein Berufsverband sich mit der Finanzierung der Leistungen für seine Mitglieder beschäftigen.

Die letzte Erhöhung war 2011. Nach fünf Jahren wurden ein neuer Mitgliedsbeitrag in Höhe von 86 Euro und ein Schülerbeitrag in Höhe von 43 Euro beschlossen.

Warum? Weil ein Berufsverband sich für unsere Interessen einsetzt und wir als Mitglied von ihm etwas erhalten, was uns wichtig ist:

  • kostenfreie außergerichtliche Rechtsberatung
  • monatlicher Bezug der Zeitschrift MTA Dialog, die über die Belange der MTA-Berufe informiert, mit Fachbeiträgen auf dem Laufenden hält und bundesweit den größten Stellenmarkt anbietet
  • Seminare zu einem deutlich geringeren Teilnehmerbeitrag anbietet
  • Fachkongresse und Symposien – ein Netzwerk mit allen Interessen und Spezialisierungen der MTA-Berufe
  • kompetente Ansprechpartner bei Fragen zur Ausbildung, Berufsausübung und Fort- und Weiterbildung zur Verfügung stehen.

Der Beitrag für Schülerinnen und Schüler in Höhe von 43 Euro gilt mit Inkrafttreten der neuen Satzung und nur für Mitgliedsverträge, die nach Inkrafttreten der hier vorgestellten Satzung abgeschlossen werden. Für Schüler/Studenten, die derzeit schon Mitglied im DVTA sind, gilt Bestandsschutz. Das bedeutet, dass sie während der derzeit laufenden Ausbildung keinen Schülerbeitrag zahlen, sondern erst mit Abschluss der Ausbildung den vollen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen haben.

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