38 Krankenkassen treten dem Selektivvertrag bei

Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs
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Genexpressionsdiagnostik
Die molekularpathologische Diagnostik erleichtert es, die Anzahl unnötiger Chemotherapien erheblich zu verringern. Fotolia/Axel Kock
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Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) und die BKK Verkehrsbau Union hatten im August 2017 einen Selektivvertrag zur Genexpressionsdiagnostik für die Therapieentscheidung bei Brustkrebspatientinnen abgeschlossen. Seit Vertragsstart sind 38 Krankenkassen beigetreten mit insgesamt mehr als vier Millionen gesetzlich Versicherten.

Der Beitritt erfolgte in sehr kurzer Zeit von nur drei Monaten. Das zeigt, dass der erste herstellerunabhängige Selektivvertrag auf einen vorbereiteten und fruchtbaren Boden gefallen ist. Viele Krankenkassen, darunter die sehr versorgungsorientierten Betriebskrankenkassen, haben bereits vor Vertragsabschluss einen hohen Bedarf an zusätzlichen Entscheidungshilfen bei der Verordnung von Chemotherapie gesehen. Die molekularpathologische Diagnostik erleichtert es, die Anzahl unnötiger Chemotherapien erheblich zu verringern und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln. Grundsätzlich ist der Vertrag für alle gesetzlichen Krankenkassen offen.

Die Herstellerunabhängigkeit des Vertrags ist dabei von zentraler Bedeutung. Sie erlaubt es den behandelnden Ärzten und Ärztinnen, genau den Test auszuwählen, der für ihre Patientinnen der individuell richtige ist. Der Bundesverband hält generell die Festlegung auf eine einzige, und damit monopolartige, diagnostische Methode für nicht erstrebenswert. Die Freiheit in der Wahl der richtigen Methode ist ein Grundpfeiler und zentrale Verantwortung ärztlichen Handelns sowohl allgemein als auch im Bereich der Genexpressionsdiagnostik.

Da die Genexpressionsdiagnostik im Rahmen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) zwar möglich, aber nicht annähernd die erforderliche Zahl der ASV-Teams zustande gekommen ist, gibt der Selektivertrag auch gesetzlich Versicherten einen Zugang zu dieser Diagnostik. Damit wird die Zeit überbrückt, die die gesetzliche Krankenversicherung braucht, um kollektivvertragliche Regelungen zu finden.

Quelle: BDP, 04.12.2017

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