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(Kündigungsfrist beträgt mindestes 4 Wochen)
*Pflichtfeld

Sind Sie DVTA-Mitglied? Dann können Sie Ihre Mitgliedschaft NUR beim DVTA kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt - auch für MT-Schüler/innen - drei Monate zum Jahresende. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und muss spätestens bis zum 30.09. des Jahres in der Geschäftsstelle in Hamburg vorliegen. https://dvta.de/

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