Eine Arbeitnehmerin fehlte zwischen 2001 und 2009 an 358 Arbeitstagen. Im Jahr 2010 wurde sie daher von Ihrem Arbeitgeber krankheitsbedingt gekündigt. Die Arbeitnehmerin wandte ein, dass ihre Leiden inzwischen weitgehend behoben seien und dass sie in Zukunft wieder voll arbeitsfähig sei.
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